KMK Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
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Unsere Kooperationspartner
PKL Keller Spies Partnerschaft
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01277 Dresden
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Rüdiger Weimann
Dipl.-Finanzwirt
Dozent, Lehrbeauftragter
Freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen
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Willkommen bei der KMK Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Qualität anspruchsvoller Steuerberatung liegt nach unserem Verständnis in der zielorientierten und aktiven Ausgestaltung der finanziellen Zukunft unserer Mandanten. Nur wenige Geschäftsverbindungen sind auf so langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit angelegt, wie die zu Ihrem Steuerberater.
Optimale Betreuung unserer Mandanten bedeutet, die Herausforderungen von morgen zu erkennen und Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.
Unser Ziel ist der Erfolg unserer Mandanten.
Aktuelles Steuerthema im August

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Steuersatz: Verpflegung keine begünstigte Nebenleistung zur Übernachtung
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die ein Teil des Gesamtumsatzes des Hoteliers darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kosten für Frühstück, Halb- oder Vollpension seit dem 1.1.2010 ebenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen würden. Das Bundesfinanzministerium wendet das Urteil allerdings nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an und besteht darauf, dass Verpflegungsleistungen mit 19 % zu versteuern sind.
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Der KMK Steuertipp

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Solidaritätszuschlag: Vorläufigkeit gilt auch bei der Abgeltungsteuer
Seit Ende 2009 setzen die Finanzämter den Solidaritätszuschlag hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes in Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume ab 2005 nur noch vorläufig fest. Da Kapitalerträge ab 2009 jedoch grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, war bislang fraglich, wie mit dem Solidaritätszuschlag zu verfahren ist, der auf die Abgeltungsteuer entfällt. Ein aktuelles Schreiben der Finanzverwaltung beantwortet die Frage zugunsten der Kapitalanleger.
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- Steuertermine im August
- Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: hier
- Neue Dokumente
- im August 2010
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- Mandantenrundschreiben 06/2010
- Für Eltern: Behindertes Kind muss Vermögen nicht für Unterhalt nutzen
- Für Eltern: Erbschaft eines Kindes gilt nicht generell als sonstiger Bezug
- Verzugszinsen
- Jahressteuergesetz 2010: Regierungsentwurf enthält weitere Änderungen
- Erstattung von Sonderausgaben: Verrechnung setzt Gleichartigkeit voraus




